Teilnahmebedingungen für die BLM-Radioplattform www.machdeinradio.de

Die Radioplattform der BLM ermöglicht Radiogruppen einen eigenen Radio-Kanal mit nichtkommerziellen Radiobeiträgen oder Sendungen zu veröffentlichen.

  • Hörer können alle angebotenen Sendungen und Beiträge der Plattform anhören – der Zugang ist frei.
  • Abonnenten können sich einen eigenen Account anlegen um beliebig viele Kanäle oder Beiträge zu abonnieren. Zudem können sie die Beiträge im Stile sozialer Netzwerke teilen und bewerten. Die Anmeldung erfolgt mit Benutzernamen und Passwort oder über einen bestehenden twitter oder facebook-Account.
  • Produzenten/ Kanalbetreiber sind Bürgergruppen, Vereine, Initiativen, Hochschulen oder Einrichtungen, die unter dem Aspekt der Bürgerpartizipation selbst produzierte Medieninhalte veröffentlichen wollen. Das Grundprinzip ist die Offenheit für Bürgerbeteiligung. Auch in Bayern genehmigte nichtkommerzielle Lokalradiostationen und Spartenanbieter, Aus- und Fortbildungskanäle sowie Universitätsradios, die studentische Magazine in Programmen kommerzieller Lokalradios oder im Rahmen der afk-Kanäle ausstrahlen, können auf der Plattform aktiv werden.

Wer kann einen Radiokanal veröffentlichen?

Einen Radiokanal dürfen Radiogruppen nur mit einem Sendeverantwortlichen anlegen. Die Produzenten verpflichten sich ausschließlich nicht-kommerzielle und unabhängige Beiträge auf der Plattform zu verbreiten. Die Sendungen/ Beiträge müssen gemäß den journalistischen Grundsätzen der Ausgewogenheit, Meinungsvielfalt und Objektivität verfasst sein. Nutzungsberechtigt sind  alle volljährigen natürlichen und juristischen Personen, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Bayern haben.

Nicht teilnahmeberechtigt sind

  • staatliche und kommunale Behörden mit Ausnahme von Einrichtungen der Aus- und Fortbildung,
  • Parteien und an allgemeinen Wahlen beteiligte Vereinigungen sowie Personen, die sich für eine allgemeine Wahl haben aufstellen lassen, bis zum Zeitpunkt der Wahl,
  • Personen, die die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, oder das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, durch Richterspruch verloren haben,
  • Personen, die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt haben und
  • Personen, die gerichtlich nicht unbeschränkt verfolgt werden können.
  • Personen, die mit dem Senden einen kommerziellen Zweck verfolgen und/oder Werbung senden.

Wie kann ich einen Radiokanal eröffnen?
Um Produzent eines Radiokanals zu werden, ist eine Registrierung auf der Webseite nötig. Die Registrierung erfolgt mit Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer des Sendeverantwortlichen sowie einer Beschreibung der Sendeinhalte. Die persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Identifizierbarkeit des Verantwortlichen seitens der BLM gespeichert.

Die BLM prüft die Anfrage und schaltet den Radiokanal frei, wenn den vertraglichen Nutzungsbedingungen zugestimmt wurde. Die Produzenten verpflichten sich darin ausschließlich nichtkommerzielle und unabhängige Beiträge und Sendungen auf der Plattform zu verbreiten, die nach den journalistischen Grundsätzen der Ausgewogenheit, Meinungsvielfalt und Objektivität verfasst werden. Die Programminhalte der Radiokanäle müssen nichtkommerziell, werbefrei und unabhängig sein und erwarten lassen, dass regelmäßig Programminhalte erstellt werden.

Nach der Registrierung durch die BLM ist der Produzent berechtigt, einen Radio-Kanal auf www.machdeinradio.de zu  Betreiben und kann eigene Inhalte (Podcast) hochladen.

Rechte und Pflichten
Mit der Registrierung eines eigenen Kanals werden die Nutzungsbedingungen, die  Datenschutzhinweise und die Bestimmungen des BayMG (Bayerisches Mediengesetzt) anerkannt.

  • Die Produzenten der Kanäle tragen die uneingeschränkte Verantwortung für ihre Beiträge; inkl. haftungsrechtlicher Folgen.
  • Sie sorgen dafür, dass die Beiträge Rechte Dritter, insbesondere urheberrechtlicher Art, nicht verletzen.
  • Sie übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der Programmgrundsätze (Artikel 5)  und des Jugendschutzes (Artikel 6) des  Bayerischen Mediengesetzes.
  • Mit der Registrierung erklärt der Sendeverantwortliche, dass er/sie im Besitz sämtlicher für die Verbreitung des Beitrages erforderlichen Senderechte ist und die Vergütungspflichten gegenüber dem Urheber/der Urheberin sowie gegenüber den relevanten Verwertungsgesellschaften geregelt sind und dass sie oder er den Träger BLM von Ansprüchen Dritter, die durch die Verbreitung des Beitrags entstehen, freihält.
  • Nutzer und Produzenten sind verpflichtet Passwörter vertraulich zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Wenn Nutzername oder Passwort verloren gehen oder die Ansicht besteht, dass auf dem eigenen Account unerlaubt von Dritten zugegriffen wird, ist so schnell wie möglich eine Änderung des Passworts vorzunehmen.